Aktuelle Gesetzgebung:
Neue Wege zur Restschuldbefreiung bei Stärkung der Gläubigerrechte
Im Bundestag ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet worden. Damit soll künftig für insolvente natürliche Personen ein wirtschaftlicher Neustart schneller möglich werden. Mit den Neuregelungen wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich früher als dies bislang möglich war von ihren restlichen Schulden zu befreien.
In den nach dem 1. Juli 2014 beantragten Verfahren soll eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren – und nicht wie bislang nach sechs Jahren […]
