Wasserschaden:
Bundesgerichtshof: Silikonfuge ist kein Wasserrohr
| Wasserschäden in Gebäuden, bei denen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung ausgetreten ist, unterliegen nicht mehr der Regulierungspflicht der Wohngebäudeversicherungen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. |
Diese Entscheidung des BGH hat auch Auswirkungen auf Bauherren: Sie bzw. ihre Bauplaner müssen künftig vermehrt prüfen, ob Wasserschäden ihre Ursache in Planungs- ober Überwachungsfehlern haben.
Diese Haftungsrisiken lassen sich minimieren, indem Bauherren und -planer sich verstärkt mit der Frage von sachgerechten Abdichtungen von solchen Bauteilen befassen, die nicht dem […]
