Schadenersatz:
Vom Regen in die Traufe: Wenn das alte Tattoo mangelhaft überarbeitet wird …
| Wenn ein Tattoo nicht mehr gefällt, kann es entweder mit einer Laserbehandlung entfernt oder mit einem neuen Tattoo überarbeitet („Cover-Up“) werden. Aber auch damit muss der Kunde nicht immer zufrieden sein. Das Landgericht (LG) Köln hat jetzt über einen Fall entschieden, in dem ein Kunde Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der durch die angeblich mangelhafte Überarbeitung des alten Tattoos erlittenen materiellen und psychischen Schäden verlangt hatte. |
Der Kläger wollte sich vom Beklagten sein bestehendes Tattoo […]
