2022

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 01.2022

Lebensmittel-Informations-Verordnung:

Stückzahlangabe auf Süßigkeitenpackung

| Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. |
Sachverhalt
Die Klägerin stellt Süßigkeiten, z. B. Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte S […]

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