Rechtsgeschäfte des Partners:
Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs
| Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Das kann auch für die Kündigung einer Vollkaskoversicherung gelten. |
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte eine Ehefrau. Sie unterhielt eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für einen auf den Ehemann zugelassenen Pkw. Der Ehemann kündigte die Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug zum 1.1.2015. Der […]
